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Rechnungskorrektur als E-Rechnung: So korrigierst du richtig
Falsche Menge, vergessener Rabatt, falscher Steuersatz: Fehler in Rechnungen passieren. Bei Papierrechnungen hat man oft einfach eine neue Rechnung geschrieben. Bei E-Rechnungen geht das nicht mehr so einfach, denn die Software deines Kunden hat die erste Rechnung womöglich schon automatisch verbucht.
Hier erfährst du, wie du eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung als E-Rechnung erstellst.
Rechnungskorrektur, Storno, Gutschrift: Was ist was?
- Rechnungskorrektur: eine neue Rechnung, die sich auf die ursprüngliche Rechnung bezieht und einen Fehler berichtigt.
- Stornorechnung: eine Rechnung, die die ursprüngliche Rechnung vollständig aufhebt, mit denselben Beträgen als Minusbeträge. Danach schreibst du bei Bedarf eine neue, richtige Rechnung.
- Gutschrift: Im Umsatzsteuerrecht ist das etwas anderes, als viele denken. Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die der Kunde für den Lieferanten ausstellt. Für die Korrektur deiner eigenen Rechnung solltest du das Wort „Gutschrift“ deshalb nicht verwenden.
Was muss in einer Rechnungskorrektur stehen?
- eine neue, eigene Rechnungsnummer,
- das aktuelle Datum,
- ein eindeutiger Bezug zur Originalrechnung mit deren Nummer und Datum,
- die korrigierten Angaben, beim Storno alle Beträge mit negativem Vorzeichen.
Die Originalrechnung bleibt bestehen. Du löschst sie nicht und änderst sie nicht. Original und Korrektur ergeben zusammen den richtigen Stand.
Muss die Korrektur auch eine E-Rechnung sein?
Ja. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss die Berichtigung einer E-Rechnung ebenfalls als E-Rechnung erfolgen. Hast du die Originalrechnung als XRechnung oder ZUGFeRD verschickt, schickst du auch die Korrektur in diesem Format. Eine einfache PDF mit dem Wort „Korrektur“ reicht dann nicht.
In den Daten einer E-Rechnung wird die Korrektur über die Belegart gekennzeichnet, und die Nummer der korrigierten Rechnung steht in einem eigenen Feld. So erkennt die Software deines Kunden sofort, worum es geht.
Rechnungskorrektur mit MySorty erstellen
- Originalrechnung öffnen. Lade die ursprüngliche E-Rechnung über „PDF / XRechnung öffnen“. MySorty füllt alle Felder aus den Daten der Rechnung.
- „Korrektur erstellen“ klicken. MySorty trägt Nummer und Datum der Originalrechnung als Bezug ein, setzt das Rechnungsdatum auf heute und dreht alle Beträge und Mengen ins Minus.
- Neue Rechnungsnummer eintragen. Ein Hinweisbalken oben erinnert dich daran.
- Bei Bedarf anpassen. Willst du nicht die ganze Rechnung stornieren, sondern nur einzelne Positionen korrigieren, änderst du die Positionen entsprechend.
- Exportieren als ZUGFeRD-PDF, als XRechnung oder als einfache PDF. Die erzeugte PDF trägt den Titel „Rechnungskorrektur“.

Du hast die Originalrechnung nicht mehr als Datei? Dann stellst du im Feld „Belegart“ auf „Rechnungskorrektur“ um und füllst die Felder selbst aus, auch die Nummer der korrigierten Rechnung.
Teilkorrektur oder Storno mit neuer Rechnung?
Beides ist möglich. In der Praxis hat sich bewährt:
- Ein kleiner Fehler bei einem Betrag, zum Beispiel ein vergessener Rabatt: Rechnungskorrektur über die Differenz.
- Viele Fehler oder der falsche Empfänger: komplette Stornorechnung und danach eine neue, richtige Rechnung.
Wichtig bei einem falschen Steuerausweis: Hast du zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldest du diese grundsätzlich, bis die Rechnung berichtigt ist. Korrigiere solche Fehler deshalb zügig und sprich im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Fehler gleich vermeiden
Die beste Korrektur ist die, die du gar nicht brauchst. MySorty prüft vor jedem Export, ob Pflichtfelder fehlen, ob die Positionen zum Nettobetrag passen, ob Netto plus Steuer das Brutto ergibt und ob bei steuerfreien Leistungen ein Befreiungsgrund angegeben ist. Mehr zum Erstellen von E-Rechnungen steht in E-Rechnung erstellen.
Stand: November 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Darf ich eine falsche E-Rechnung einfach löschen und neu schicken?
Nein. Die verschickte Rechnung bleibt bestehen. Du erstellst eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug zur Originalrechnung.
Braucht eine Rechnungskorrektur eine neue Rechnungsnummer?
Ja. Jede Korrektur und jedes Storno bekommt eine eigene, fortlaufende Nummer. Die Nummer der Originalrechnung steht zusätzlich als Bezug darin.
Kann ich eine Korrektur als PDF schicken, wenn das Original eine E-Rechnung war?
Das solltest du nicht. Die Korrektur einer E-Rechnung muss ebenfalls eine E-Rechnung sein.
Was ist der Unterschied zwischen Storno und Gutschrift?
Ein Storno hebt deine eigene Rechnung auf. Eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stellt dagegen der Kunde für dich aus. Verwechsle die Begriffe nicht auf der Rechnung.
Korrekturen mit einem Klick
MySorty erstellt aus einer E-Rechnung mit einem Klick die passende Rechnungskorrektur, als ZUGFeRD, XRechnung oder PDF.
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